Entscheidung über die Gültigkeit der Bundespräsidentenwahl steht immer noch aus

Udo Pastörs (NPD), Fraktionsvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern
Bereits seit 2009 und 2010 sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Organstreitverfahren anhängig (2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10), mit denen insbesondere geklärt werden soll, ob die Wahl des Bundespräsidenten durch die 13. bzw. 14. Bundesversammlung überhaupt rechtmäßig erfolgt ist.
Antragsteller ist in beiden Verfahren der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, der an beiden Bundesversammlungen als Mitglied teilnahm. Im Kern geht es um die Frage, ob die Versammlungen in ihrer jeweiligen Zusammensetzung die Wahlen durchführen durften. In einigen Bundesländern sind die Wahlmänner und Wahlfrauen zur Bundesversammlung offenbar nicht korrekt gewählt worden. Diese Einschätzung teilen auch führende Staatsrechtler. Sollte dies der Fall sein, soll das Gericht die Wahlen für ungültig erklären und eine Wiederholungswahl anordnen.
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